Die Sprache der Ämter

Von Karl Klauss

 

Die deutsche Sprache gibt es in verschiedenen Versionen. Die Sprache der Politiker, der Anwälte oder die Sprache der Ämter. Und das liest sich so: „Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20.12.1993, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02.11. 2000 i. V. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechtes – Sachenrechts-Durchführungsverordnung – hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus mit Datum vom 30.08.2016 bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Cottbus für die Trinkwasserleitung DN 80 AZ mit Zubehör verlaufend südlich der Zahsower Straße in Höhe der Objekte Zahsower Weg 1 und Zahsower Straße 32 in der Gemarkung Ströbitz …

 

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